Staatliche Förderprogramme im Vergleich


Steuerliche Förderung

BEG Förderung




Gemäß Einkommensteuergesetz (EStG)

Bundesförderung für effiziente Gebäude



Die Höhe der Förderung beträgt 20% für Produkt- und Handwerkerleistung

Die Höhe der Förderung beträgt 15-20% für Produkt- und Handwerkerleistung



Förderfähige Kosten: Kein Mindestbetrag

Förderfähige Kosten: Mindestens 1.500€



Eigentümer  werden gefördert

Eigentümer und Vermieter werden gefördert



Gefördert werden neue Dachfenster mit einem Dämmwert von Uw = 1,0 W/(m²K) oder niedriger

Gefördert werden neue Dachfenster mit einem Dämmwert von Uw = 1,0 W/(m²K) oder niedriger



Das Gebäude muss mindestens 10 Jahre alt sein

 

 

Das Gebäude muss mindestens 18 Jahre alt sein

 



Ein Energieberater ist nicht erforderlich

Energieberater erforderlich

Ohne iSFP 15% Förderung, mit iSFP 20% Förderung 



Beantragung der Förderung im Nachhinein

Beantragung der Förderung im Voraus



Beantragung der Förderung durch die Steuererklärung

Beantragung der Förderung durch BEG-Antrag



Die Förderung wird auf 3 Jahre aufgeteilt und mit 

Ihrer Einkommensteuer-Zahllast verrechnet.

1. Jahr = 7%

2. Jahr = 7%

3. Jahr = 6%

Die Auszahlung erfolgt als Investitionszuschuss oder als Tilgungszuschuss (Kredit)