Staatliche Förderprogramme im Vergleich
Steuerliche Förderung
BEG Förderung
Gemäß Einkommensteuergesetz (EStG)
Bundesförderung für effiziente Gebäude
Die Höhe der Förderung beträgt 20% für Produkt- und Handwerkerleistung
Die Höhe der Förderung beträgt 15-20% für Produkt- und Handwerkerleistung
Förderfähige Kosten: Kein Mindestbetrag
Förderfähige Kosten: Mindestens 1.500€
Eigentümer werden gefördert
Eigentümer und Vermieter werden gefördert
Gefördert werden neue Dachfenster mit einem Dämmwert von Uw = 1,0 W/(m²K) oder niedriger
Gefördert werden neue Dachfenster mit einem Dämmwert von Uw = 1,0 W/(m²K) oder niedriger
Das Gebäude muss mindestens 10 Jahre alt sein
Das Gebäude muss mindestens 18 Jahre alt sein
Ein Energieberater ist nicht erforderlich
Energieberater erforderlich
Ohne iSFP 15% Förderung, mit iSFP 20% Förderung
Beantragung der Förderung im Nachhinein
Beantragung der Förderung im Voraus
Beantragung der Förderung durch die Steuererklärung
Beantragung der Förderung durch BEG-Antrag
Die Förderung wird auf 3 Jahre aufgeteilt und mit
Ihrer Einkommensteuer-Zahllast verrechnet.
1. Jahr = 7%
2. Jahr = 7%
3. Jahr = 6%
Die Auszahlung erfolgt als Investitionszuschuss oder als Tilgungszuschuss (Kredit)